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Bestattung mit Liebe zum Detail
Für Sie in Minden und Umgebung
Leider können wir Ihnen in einem Trauerfall Ihren Schmerz nicht nehmen, aber wir tun alles dafür, um Sie bestmöglich zu entlasten. Mit viel Liebe zum Detail sorgen wir dafür, dass der Abschied zu einer kostbaren Erinnerung wird.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch in unserem Bestattungsinstitut oder bei Ihnen zu Hause sprechen wir über Ihren verstorbenen Angehörigen und Ihre Vorstellungen zur Trauerfeier und Beisetzung. Wir sind offen für alles, was Ihnen und Ihrer Familie guttut und das Andenken an den Verstorbenen bewahrt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer Bestattungsleistungen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Trauer und zum individuellen Abschied haben wir unter FAQ für Sie zusammengestellt- und natürlich können Sie uns auch immer persönlich ansprechen.
Unsere Bestattungsleistungen im Überblick
Versorgung & Erinnerung
- Überführung aus dem In- und Ausland
- Hygienische Versorgung, Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Auf Wunsch thanatopraktische Versorgung
- Vielfältige Auswahl an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Anfertigung von besonderem Erinnerungsschmuck und Totenmasken
Begleitung, Beratung & Formalitäten
- Ausführliche Beratung inklusive transparenter Kostenaufstellung
- Besorgung der Sterbeurkunde sowie Erledigung sämtlicher Behördengänge und Hilfe bei der Beschaffung fehlender Dokumente
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Unterstützung bei Anträgen auf Rentenvorschusszahlung, Hinterbliebenenrente oder Versicherungsleistungen
- Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
Trauerfeier & Beisetzung
- Organisation und Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung
- Terminabsprachen mit Kirchen und Friedhöfen
- Vermittlung von Trauerrednern, Musikern und Floristen
- Organisation des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten

Was kostet eigentlich eine Bestattung?
Der Preis für eine Beerdigung kann wie bei einer anderen Feier ganz unterschiedlich ausfallen. Die Höhe der Bestattungskosten ist vor allem von Ihren Wünschen zur Bestattungsart und zur Gestaltung der Trauerfeier abhängig. Somit wäre es unseriös, Ihnen an dieser Stelle einen Pauschalpreis zu nennen. Lassen Sie uns über Ihre Vorstellungen zu Trauerfeier und Beisetzung sprechen. Dann können wir Ihnen einen genauen Einblick in die Bestattungskosten geben.
Sind die Kosten nicht in Ihrem finanziellen Rahmen, loten wir gemeinsam mit Ihnen aus, was für Sie besonders wichtig ist. Verlassen Sie sich in jedem Fall darauf, dass wir einen würdevollen Abschied ermöglichen.
Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?
- Kosten für unsere Bestattungsleistungen
Zum Beispiel für Sarg oder Urne, Überführung und Verstorbenenversorgung, Organisation der Trauerfeier und Beisetzung, Beratung und Begleitung. - Öffentliche Gebühren
Ausstellung der Todesbescheinigung und der Sterbeurkunde, Gebühren für die Grabstelle und je nach Beisetzungsart für den Erdaushub und die amtsärztliche Untersuchung bei Einäscherung. - Kosten für weitere Dienstleister
Zum Beispiel für die Tageszeitung, die die Traueranzeige schaltet, den Floristen, gegebenenfalls für Musiker, den Trauerredner und Steinmetz sowie für die anschließende Kaffeetafel.
Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir von Christian Rathert Bestattungen Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.