Bestattung mit Liebe zum Detail

Für Sie in Minden und Umgebung

Leider können wir Ihnen in einem Trauerfall Ihren Schmerz nicht nehmen, aber wir tun alles dafür, um Sie bestmöglich zu entlasten. Mit viel Liebe zum Detail sorgen wir dafür, dass der Abschied zu einer kostbaren Erinnerung wird.

In einem ausführlichen Beratungs­gespräch in unserem Bestattungs­institut oder bei Ihnen zu Hause sprechen wir über Ihren verstorbenen Angehörigen und Ihre Vorstellungen zur Trauerfeier und Beisetzung. Wir sind offen für alles, was Ihnen und Ihrer Familie guttut und das Andenken an den Verstorbenen bewahrt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer Bestattungs­leistungen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Trauer und zum individuellen Abschied haben wir unter FAQ für Sie zusammen­gestellt- und natürlich können Sie uns auch immer persönlich ansprechen.

Unsere Bestattungsleistungen im Überblick

Versorgung & Erinnerung

  • Überführung aus dem In- und Ausland
  • Hygienische Versorgung, Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Auf Wunsch thanato­praktische Versorgung
  • Vielfältige Auswahl an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Anfertigung von besonderem Erinnerungs­schmuck und Totenmasken

Begleitung, Beratung & Formalitäten

  • Ausführliche Beratung inklusive transparenter Kosten­aufstellung
  • Besorgung der Sterbe­urkunde sowie Erledigung sämtlicher Behörden­gänge und Hilfe bei der Beschaffung fehlender Dokumente
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Unterstützung bei Anträgen auf Renten­vorschuss­zahlung, Hinterbliebenenrente oder Versicherungs­leistungen
  • Gestaltung und Druck von individuellen Trauer­anzeigen und Danksagungen

Trauerfeier & Beisetzung

  • Organisation und Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung
  • Terminabsprachen mit Kirchen und Friedhöfen
  • Vermittlung von Trauer­rednern, Musikern und Floristen
  • Organisation des Trauerkaffees
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grab­pflege­diensten

Was kostet eigentlich eine Bestattung?

Der Preis für eine Beerdigung kann wie bei einer anderen Feier ganz unter­schied­lich ausfallen. Die Höhe der Bestattungs­kosten ist vor allem von Ihren Wünschen zur Bestattungsart und zur Gestaltung der Trauerfeier abhängig. Somit wäre es unseriös, Ihnen an dieser Stelle einen Pauschal­preis zu nennen. Lassen Sie uns über Ihre Vorstellungen zu Trauerfeier und Beisetzung sprechen. Dann können wir Ihnen einen genauen Einblick in die Bestattungs­kosten geben.

Sind die Kosten nicht in Ihrem finanziellen Rahmen, loten wir gemeinsam mit Ihnen aus, was für Sie besonders wichtig ist. Verlassen Sie sich in jedem Fall darauf, dass wir einen würdevollen Abschied ermöglichen.

Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?

  1. Kosten für unsere Bestattungs­leistungen
    Zum Beispiel für Sarg oder Urne, Überführung und Verstorbenen­versorgung, Organisation der Trauerfeier und Beisetzung, Beratung und Begleitung.
  2. Öffentliche Gebühren
    Ausstellung der Todes­bescheinigung und der Sterbe­urkunde, Gebühren für die Grabstelle und je nach Beisetzungsart für den Erdaushub und die amt­särztliche Untersuchung bei Einäscherung.
  3. Kosten für weitere Dienstleister
    Zum Beispiel für die Tages­zeitung, die die Trauer­anzeige schaltet, den Floristen, gegebenen­falls für Musiker, den Trauer­redner und Steinmetz sowie für die anschließende Kaffeetafel.  

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten

Kostet eine Feuer­bestattung weniger als eine Erd­bestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Dennoch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestattung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestattung preis­günstige Varianten gibt. Berück­sichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuer­bestattung Gebühren für die zweite Leichen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuer­bestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.

Wer muss für die Bestattungs­kosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungs­pflichtige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Eltern, die voll­jährigen Geschwister, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestattungs­pflich­tigen ein Ein­kommen unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zuständigen Sozial­amt ein Antrag auf Bestattungs­beihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Bei­hilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Beer­digung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vor­stellungen nicht sofort voll­ständig auf­bringen können, ermög­lichen wir von Christian Rathert Bestattungen Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Darüber hinaus können wir natür­lich auch gemein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Beer­digung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würde­volle Trauer­feier verzichten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­messenen Bestattung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­digungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestattung über­nommen.