Bestattermeisterin Salome Rathert

Christian Rathert Bestattungen

Individuelle Abschiednahmen für Minden & Umgebung

Ein liebevoller, persönlich gestalteter Abschied schenkt ein wenig Trost und wird Teil der vielen schönen Erinnerungen an einen besonderen Menschen. Genau dafür setzen wir von Christian Rathert Bestattungen aus Minden uns Tag für Tag ein.

In Kutenhausen verwurzelt, mit den hiesigen Werten und Bräuchen seit Generationen vertraut, entlasten wir Sie in der Zeit der Trauer mit Erfahrung und Empathie. Als Familien­unter­nehmen stehen wir für Kontinuität und sind zugleich offen dafür, neue Wege zu gehen und auch persönlichen Bestattungs­wünschen jenseits der bewährter Traditionen mehr Raum zu geben.

Ob für die Trauerfeier oder im Rahmen einer Bestattungs­vorsorge – wir nehmen Ihre Wünsche und Ideen auf, machen für Sie möglich, was möglich ist, und binden Sie gerne auch in die Vorbereitungen mit ein. Im Hintergrund kümmern wir uns um die Organisation und sämtliche Formalitäten, um Ihrer Familie Ruhe, Zeit und Kraft für die Abschied­nahme zu schenken. Kommen Sie einfach auf uns zu und wir sind für Sie da – in Minden, aber auch im gesamten Umkreis von Petershagen über Hille bis nach Porta Westfalica oder Bad Oeynhausen.

Ihre Familie Rathert

Die ersten Schritte &
Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Ist Ihr Angehöriger in der eigenen Wohnung verstorben, rufen Sie bitte zuerst den ärztlichen Bereitschafts­dienst unter der Telefonnummer 116 117 oder den Hausarzt an. Diese stellen die Todes­bescheinigung aus. Bei einem Sterbefall in einer Einrichtung kümmert sich das Personal um die Todes­bescheinigung.
  • Rufen Sie dann uns von Christian Rathert Bestattungen unter Tel. 0571-42406 (Tag & Nacht) an. Wir besprechen mit Ihnen die Überführung zu uns und die weiteren Schritte, die nun wichtig sind.

Diese Dokumente werden im Sterbefall benötigt

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Familienstammbuch, Heirats-/Lebens­partner­schafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechts­kraft­vermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/-n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorgevertrag

Haben Sie keine Sorge, wenn Sie einen Nachweis nicht sofort finden: Wir von Christian Rathert Bestattungen helfen Ihnen, die Dokumente zusammen­zu­stellen.

Mit Herz und Meisterbrief

Ihre persönlichen Wünsche für die Bestattung stehen für uns jederzeit im Mittelpunkt. Um Sie bestmöglich zu unter­stützen, verlassen wir uns nicht allein auf Erfahrung und Einfühlungs­vermögen, wir legen auch großen Wert auf bestmögliche fachliche Qualifikation: Christian Rathert ist Tischler­meister und Fach­geprüfter Bestatter. Salome Rathert ist Tischlerin, Bestattungs­fachkraft und seit 2024 auch Bestatter­meisterin. Bereits seit 1989 erfüllen wir alle Qualitäts­standards, um das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deutscher Bestatter zu führen, sind inzwischen auch vom ZDHZert nach DIN EN 15017, der europäischen Norm für Bestattungs­dienst­leistungen, zertifiziert. Kerstin Altvater-Rathert bereichert unsere Bestattungen als Gärtnerin und Floristin mit feinem Gespür für besondere Trauerfeier­dekorationen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Haus­arzt oder den ärztlichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­bescheini­gung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von Christian Rathert Bestattungen unter der Nummer 0571 42406 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Kranken­haus, in einer Pflege­ein­richtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestattungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Christian Rathert Bestattungen als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter über­führt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Ver­längerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Christian Rathert Bestattungen Ihnen dabei behilflich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Leb­zeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfalltod infor­miert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­storbenen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­storbenen.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutsch­land möglich?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Ver­storbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städtischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­bei­setzungen beziehungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Mög­lich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestattungs­wald zu beliebten Beisetzungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Bei­setzungs­mög­lich­keiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Christian Rathert Bestattungen beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vor­stellungen des Ver­storbenen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Christian Rathert Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vor­stellungen zu sprechen, beraten Sie aus­führ­lich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­auf­stellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unter­teilen:

  • Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tagespresse

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestattung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn inner­halb der Bestattungsfrist keine bestattungs­pflichtigen Ange­hörigen aus­findig gemacht werden können oder wenn diese die Über­nahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestattungs­unter­nehmen eröffnet, muss keine spezielle Quali­fikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Quali­täts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Aus­bildungs­gang Geprüfter Bestatter (vormals: Fach­geprüfter Bestatter) sowie eine Weiter­quali­fizierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestattungs­fach­kraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie ist das Marken­zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ das vom BDB an quali­fizierte Bestatter ver­liehen wird. Quali­fikation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Website schauen, welchen Eindruck das Unter­nehmen persön­lich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen ange­boten werden.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist eine Kollektiv­marke des Bundes­verbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mitglieds­unter­nehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungs­fach­kraft oder einen Bestatter­meister in verant­wortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Kriterien erfüllen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr ver­storbener Ange­höriger beer­digt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in NRW kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Fest­stellung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­setzung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Ein­äscherung. Unter Umständen können Aus­nahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne informieren.

Welche Aufgaben übernimmt Christian Rathert Bestattungen für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außerdem über­führen wir den Ver­storbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organisation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.